Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an (Die aktuelle Liste der Mitglieder siehe im Anhang.) Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Weitere Informationen siehe
www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html und
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
(Grafik © MSW NRW)
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