Fortbildungskonzept der Geschwister-Scholl-Gesamtschule
(verabschiedet von der Schulkonferenz am 07.06.2016)
Rechtliche Grundlagen:
(BASS 20-22, Nr.8):
Fortbildung begleitet Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und erweitert die professionelle Kompetenz des Schulpersonals (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,Schulleitungen) für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag. Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms unter Berücksichtigung der Pflicht zur Fortbildungund des Rechts auf Fortbildung sowie von Ergebnissen der internen und externen Evaluation eine Fort- und Weiterbildungsplanung zu ihrer Qualitätssicherung und-entwicklung, die auch den pädagogischen und fachlichen Qualifizierungsbedarf und die Gender-Kompetenz des Schulpersonals berücksichtigt.
ADO § 11 Fortbildung (Stand: 01.06.2015):
(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57Absatz 3 SchG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).
(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchG).
(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.
Schulgesetz § 68:
(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
3. Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Grundsätze der Umsetzung in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule:
· Den Vorsitzenden der Fachkonferenzen kommt als Initiatoren fachspezifischer Maßnahmen große Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, Fortbildungsbedarfe in den ersten Fachkonferenzsitzungen des Schuljahres zu eruieren, ggf. zu bündeln. Den so ermittelten Fortbildungsbedarf reichen sie schriftlich bei der Didaktischen Leiterin ein.
· Die Schulleitung kann zudem Themen vorschlagen, die sie für die Entwicklung des Schulprogramms als notwendig erachtet.
· Einzelne Kollegen/Kolleginnen können darüber hinaus Fortbildungswünsche äußern.
· Die Didaktische Leitung bemüht sich, passgenaue Fortbildungsangebote zu finden. Hinweise auf extern durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen, die in Übereinstimmung mit dem verabschiedeten Schulprogramm stehen (Druckmedien, eMail-Informationen usw.) gibt die Didaktische Leitung rasch an die Lehrkräfte weiter. Sie sorgt für einen übersichtlichen Daueraushang der entsprechenden Angebote bzw. informiert gezielt Fachschaften oder einzelne Kollegen/innen. Fortbildungsangebote, die mit einem außerordentlichen zeitlichen und/oder finanziellen Aufwand bzw. langer Anreise verbunden sind, bleiben i.d.R. unberücksichtigt.
· Priorität bei der Bewilligung von Fortbildungsveranstaltungen haben folgende Aspekte:
1. Fortbildungsmaßnahmen, die von der Behörde angeordnet werden (z.B. Fortbildung von Fachkonferenzvorsitzenden, Schulleitungsmitgliedern),
2. Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund von Veränderungen der schulorganisatorischen oder curricularen Vorgaben erforderlich sind (z.B. Kernlehrpläne),
3. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus Funktionen innerhalb der Schule ergeben (z.B. Moderatorentätigkeit, Beratungslehrertätigkeit, Jahrgangsstufenleitung usw.),
4. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus gravierenden methodischen und inhaltlichen Änderungen des Faches ergeben (z.B. neue Aufgabenformate).
· Die Informationen und Innovationen, die der Lehrkraft während der Fortbildungsveranstaltung zugänglich werden, gibt sie an die Mitglieder der Fachgruppe, an das Kollegium bzw. an die entsprechenden Angehörigen der Schule weiter (Bericht in der Fachgruppe bzw. Fachkonferenz, Bericht in der Gesamtkonferenz, in Schülerrat, Schulelternrat usw.).
· Wenn eine Lehrkraft an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen möchte, beantragt sie dies schriftlich unter Angabe der Details (Formular: Datum, Umfang, zu vertretende Unterrichtsstunden, Inhalte, Anbindung ans Schulprogramm, geplanter Kommunikationsweg, Kosten…) bei der Didaktischen Leitung. Diese beurteilt den Fortbildungswunsch unter Berücksichtigung der von der jeweiligen Fachschaft gewünschten Fortbildungsschwerpunkte des Schuljahres bzw. den Maßgaben des aktuellen Schulprogramms und reicht den Antrag (genehmigt oder nicht genehmigt) an die Organisationsleitung weiter.
· Die Genehmigung der Organisationsleitung wird erteilt, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen und der Unterricht durch entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen (Vertretung, Verlagerung etc.) weitgehend versorgt werden kann (s. auch Prioritätenliste).
· Sollten die Beurteilung durch die Didaktische Leitung und die Organisationsleitung nicht übereinstimmen, entscheidet der Schulleiter – ggf. unter Beteiligung des Lehrerrats – über den Fortbildungswunsch des Kollegen/der Kollegin, sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
· Je eine Kopie des Fortbildungsantrags verbleibt bei der Didaktischen Leitung und der Organisationsleitung.
Schulinterne Fortbildungen
Schulinterne Fortbildungen aus fachdidaktischer und schulpädagogischer Veranlassung
Die schulische Umsetzung neuer fachdidaktischer Entwicklungen und Verpflichtungen sowie die Behandlung schulpädagogischer Fragen wird durch schulinterne Fortbildungsveranstaltungen begleitet. Dafür steht ein Pädagogischer Tag pro Schuljahr für alle Kollegen/innen zur Verfügung. Bei Bedarf wird ein weiterer Pädagogischer Nachmittag in derLehrerkonferenz beantragt und durch die Schulkonferenz genehmigt. Zusätzlich können auf Wunsch der Fachschaften weitere Fortbildungsmaßnahmen in kleineren Gruppen an den unterrichtsfreien Dienstag-Nachmittagen stattfinden, die nicht durch anderweitige Konferenzen oder Veranstaltungen belegt sind.
Die Entscheidung über die jeweiligen Inhalte der Pädagogischen Tage wird auf Antrag der Kollegen/innen oder Vorschlag der Didaktischen Leitung in Abstimmung mit dem Schulprogramm von der Lehrerkonferenz getroffen. Die Gesamtorganisation (Koordination, Budgetierung) der Pädagogischen Tage übernimmt i.d.R. die Didaktische Leiterin, ggf. auch eine Fachschaft (z.B. GU-Konferenz), wenn es z.B. um fachspezifische Belange (z.B.Aspekte sonderpädagogischer Förderung) geht. Sie schließt im Auftrage des Schulleiters Dienstverträge mit Trägern und Moderatoren ab. Es können grundsätzlich nur solche Fortbildungsmaßnahmen der Schule finanziert werden, die durch den Fortbildungsetat (s.u.) gedeckt sind.
Themender letzten Pädagogischen Tage bzw. Nachmittage:
· Kooperatives Lernen (01/11)
· Individualisierung von Unterricht (01/12)
· Lehrplan- und Konzeptarbeit: Schwerpunkt S I/ Aufhebungäußere Fachleistungsdifferenzierung + neue Profile Jg. 5 (01/13)
· Lehrplan- und Konzeptarbeit: Schwerpunkt S II/ Einführunggraphikfähiger Rechner + mdl. Prüfungen Englisch S II (01/14)
· Lehrplan- und Konzeptarbeit: Schwerpunkt S II +Förderkonzept Deutsch + mdl. Prüfungen Englisch S I (02/14)
· Gemeinsames Lernen (01/15)
· Sprachbildung als Aufgabe aller Fächer (02/15)
· Auf dem Weg zur inklusiven Schule,Schwerpunkt emotional-sozialer Förderbedarf (01/16)
· Erstellung von binnendifferenzierenden und Fördermaterialien (02/16)
· Lehrergesundheit (02/17)
- Unterrichtsentwicklung fachspezifisch (02/18)
- Einsatz digitaler Medien im Unterricht (02/19)
Werkstatt-Nachmittage
vgl. gesondertes Konzept
IT-Fortbildungen fürLehrkräfte
Die IT-Beauftragten führen fortlaufend schulinterne Fortbildungsveranstaltungen zur Handhabung von Hard- und Software und zur Umsetzung des schuleigenen Medienkonzepts nach Maßgabe des jeweiligen Fortbildungsbedarfs durch (Schwerpunkt: e-Learning, GSuite).
Fortbildungen für neu eingetretene Lehrkräfte
Die Didaktische Leiterin bietet außerdem Informationsveranstaltungen für neu in das Kollegium eingetretene Lehrkräfte, Referendare/innen und Praktikanten/innen an.
Online-gestützte Fortbildung
Online-gestützte Fortbildung kann schulintern und schulextern realisiert werden. Fortbildungsinhalte werden adressatenbezogen und jederzeit abrufbar für Kollegien und individuelle Fortbildungsinteressenten zur Verfügung gestellt. Die Nutzer entscheiden eigenständig über die Auswahl der Angebote.
Budget
Der Schule steht ein Budget zur Verfügung, aus dem Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden können. Die Didaktische Leiterin verwaltet den Etat in Kooperation mit der Organisationsleitung. Um die Fortbildungskosten möglichst niedrig zu halten, werden vorzugsweise Moderator/innen aus den umliegenden Kompetenzteams eingeladen und wird auf kommerzielle Anbieter nur gelegentlich zurückgegriffen.
Jenach Ausstattung des Budgets und seiner zu erwartenden Beanspruchung muss bei externen Fortbildungen mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung eines Kostenübernahmeantrags einzelner Kollegen/Kolleginnen gerechnet werden.Grundsätzlich erstattungsfähig aus dem schuleigenen Budget sind gemäß Erlass:
Das Fortbildungskonzept wurde am 24.05.2016 von der Lehrerkonferenz gebilligt, am 07.06.2016 von der Schulkonferenz verabschiedet und wird bezüglich der Themen der Pädagogischen Tage bzw. Nachmittage fortlaufend von der Didaktischen Leitung ergänzt.
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