Seit diesem Schuljahr können auch Eltern mit einem eigenen Account auf die Schulverwaltungssoftware Untis bzw. WebUntis zugreifen. Dort finden Sie dann neben anderem Informationen zum aktuellen Vetretungsplan, zu Stundenausfällen oder Sie erhalten Mitteilungen von den Lehrkräften. 

Wichtig ist auch die Möglichkeit zur Krankmeldung Ihres Kindes (siehe unten). 

Anmeldung bei WebUntis als Elternteil

  1. Voraussetzung: Sie müssen im Sekretariat der Geschwister-Scholl-Gesamtschule eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben.

  2. Aufruf im Webbrowser: Öffnen Sie auf Ihrem Computer, Laptop oder Tablet einen Internetbrowser und gehen Sie auf www.webuntis.com. (Hinweis: Die Registrierung muss zwingend über den Webbrowser erfolgen und ist nicht in der UntisMobile-App möglich).

  3. Schule suchen: Geben Sie im Suchfeld die Postleitzahl der Schule (44309) ein und wählen Sie die Geschwister-Scholl-Gesamtschule aus.

  4. Selbstregistrierung:

    • Klicken Sie unterhalb der Anmeldefelder auf den Link „Registrieren“.

    • Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie der Schule mitgeteilt haben.

    • Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail. Schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken oder den mitgeschickten Bestätigungscode eingeben.

  5. Passwort festlegen: Vergeben Sie im letzten Schritt ein passendes Passwort.

  6. Anmeldung: Sobald der Account erstellt ist, können Sie sich im Browser unter Benutzung Ihres Benutzernamens und Ihres gewählten Passworts anmelden.

Hinweis für die App-Nutzung: Nutzen Sie bitte nicht den Button „Anmelden mit iServ“ (dieser ist nur für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte reserviert). Sobald Sie Ihren Zugang im Browser eingerichtet haben, können Sie in Ihren Profil-Einstellungen unter dem Reiter „Freigaben“ einen QR-Code anzeigen lassen, um die Untis Mobile App auf Ihrem Smartphone freizuschalten.

Krankmeldung

  1. Loggen Sie sich über den Webbrowser oder die Untis Mobile App in Ihren Elternaccount ein.

  2. Wenn Sie mehrere Kinder an der GSG haben, wählen Sie zuerst das betroffene Kind aus.

  3. Rufen Sie den Bereich „Abwesenheiten“ auf und klicken Sie auf „Abwesenheit melden“.

  4. Wählen Sie den Zeitraum aus und speichern Sie die Eingabe. Als Abwesenheitsgrund wählen Sie erkrankt (Elternmeldung).

Wichtige Regeln und Hinweise zur Online-Krankmeldung:

  • Frist: Die Meldung muss bis spätestens 07:50 Uhr am Morgen des Fehltages erfolgen.

  • Automatische Entschuldigung: Über WebUntis können nur Stunden gemeldet werden, die zum Zeitpunkt Ihrer Meldung in der Zukunft liegen. Wenn Sie Ihr Kind rechtzeitig bis 07:50 Uhr melden, werden die Stunden im System automatisch als entschuldigt gewertet. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung auf Papier ist dann nicht mehr nötig.

  • Nachträgliche Meldungen: Eine nachträgliche Entschuldigung über WebUntis ist technisch nicht möglich. Sollte die Meldung bis 07:50 Uhr nicht erfolgt sein, wird Ihr Kind von der Lehrkraft als fehlend eingetragen. In diesem Fall müssen Sie zeitnah eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung bzw. Beratungsleitung (in der Sekundarstufe II) einreichen.

  • Sonderfall Attestauflage: Wenn für Ihr Kind eine Attestauflage besteht, reicht die digitale Meldung nicht aus. Sie melden Ihr Kind zwar wie gewohnt bis 07:50 Uhr über WebUntis krank, müssen jedoch zusätzlich zeitnah ein ärztliches Attest bei der Klassen- oder Beratungslehrkraft einreichen.

  • Erkrankung während des Schultages: Sollte sich Ihr Kind im Laufe des Unterrichtstages krankmelden müssen, meldet es sich bei der Fachlehrkraft ab, holt sich im Sekretariat einen Vordruck und telefoniert mit Ihnen. Dieser Vordruck wird von Ihnen unterschrieben bei der Klassen- oder Beratungslehrkraft eingereicht.

  • Vor/nach den Ferien: Direkt vor oder nach den Ferien kann ein Fehlen nicht als einfache Krankmeldung eingetragen werden; hier ist eine Beurlaubung durch die Schulleitung erforderlich.

  • Klausurtage in der Oberstufe: Fehlt ein Kind der Oberstufe an einem Tag mit einer angesetzten Klausur, müssen die Beratungslehrkräfte und die Abteilungsleitung der Sekundarstufe II zusätzlich persönlich oder per E-Mail informiert werden.