Interessenvertretung aller Beschäftigten

Der Lehrerrat bzw. Lehrkräfterat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Schule. Er übernimmt auch Personalratsaufgaben, da Schulleiterinnen und Schulleiter Dienstvorgesetztenaufgaben wahrnehmen. Wenn etwa die Schulleitung Mehrarbeitsstunden anordnet, obwohl lange bekannt war, dass an diesem Tag jemand fehlt, muss der Lehrerrat beteiligt werden.

Der Lehrerrat hat zunächst eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe. Er kann der Schulleitung Vorschläge für Sachverhalte machen, in denen die Lehrerkonferenz nur auf Vorschlag der Schulleitung entscheiden kann – etwa bei den Grundsätzen zur Verteilung von Anrechnungsstunden. Eine Vermittlungsaufgabe kommt nur in Frage, wenn dies die beteiligten Lehrkräfte bzw. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen. Über seine Tätigkeit hat der Lehrerrat der Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr zu berichten. (Quelle: GEW).

Weitere Infos gibt es auf der Seite der GEW.

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