Zum Gelingen des Zusammenlebens in der Schule trägt die Kenntnis der Rechte, Pflichten und Regeln bei, die durch unsere Schulcharta, unsere Schulordnung und die Schulgesetze und Verordnungen festgelegt werden.

 
  • Wir verpflichten uns zu sozialem, demokratischem und ökologischem Verhalten.
  • Wir begegnen allen Angehörigen der Schulgemeinschaft mit Wertschätzung, Höflichkeit und Fair- ness.
  • Wir bemühen uns daher um Toleranz, Rücksicht, Solidarität, Verantwortung und Verständnis fürei- nander.
  • Wir verzichten bei der Bewältigung von Konflikten auf jede Form von Gewalt oder Bedrohung und be- mühen uns jederzeit um konstruktive Lösungen.
  • Wir verpflichten uns, verantwortungsvoll mit den digitalen Medien umzugehen und die „Regeln zum

Umgang mit digitalen Endgeräten außerhalb des Unterrichts“ (vgl. 1.3) einzuhalten.

  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst entsprechend mit anderen um.
  2. Meine Meinung ist wichtig. Sie soll ernst genommen werden. Ebenso versuche ich mich in den ande- ren hineinzuversetzen und seine Handlungen und Meinungen zu verstehen.
  3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich so, dass auch andere keine Angst zu haben brauchen. Dazu gehört für mich, anderen Mut zu machen, ihnen zu helfen und nie- manden auszugrenzen.
  4. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will bei Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt anwenden, denn „wer die Hand erhebt, geht“.
  5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohl fühlen kann. Mir ist klar, dass dazu auch das Einhalten bestimmter Höflichkeitsregeln wie

das Grüßen, der Verzicht auf Kappen im Haus und auf Kaugummikauen usw. gehört. Ich akzeptiere die Regeln im Umgang mit digitalen Endgeräten und halte diese ein.

  1. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert, und achte daher auf Pünktlichkeit und eine ange- messene Arbeitshaltung. Außerdem übernehme ich die notwendigen Aufgaben für die Schulgemein- schaft und bestimme das Schulleben verantwortlich mit.
  2. Ich möchte in einer sauberen und schönen Schule mit gut gepflegter Einrichtung leben und arbeiten

und sie auch mitgestalten. Deshalb gehe ich selbst sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsge- genständen um.

  1. Umweltbewusstes Verhalten und Handeln sind mir wichtig. Deshalb bemühe ich mich u.a. um die Be- nutzung umweltfreundlicher Materialien, um sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie und um Müllvermeidung.
  2. Ich versichere, dass ich mich an das gesetzliche Verbot von Alkohol-, Nikotin- und sonstigen Drogen- konsum auf dem Schulgelände halte.

10. Ich weiß, dass alle meine aufgeführten Wünsche und Vorstellungen nur dann in die Tat umgesetzt werden können, wenn das Zusammenleben zwischen Schüler:innen, Lehrkräften, Eltern und Mitar- beiter:innen gut und vertrauensvoll funktioniert. Darum unterstütze ich die Zusammenarbeit und das Zusammenleben nach diesen Regeln.

Grundsätzlich für alle Schülerinnen  und Schüler

Grundsätzlich sind alle digitale Endgeräte in den Fluren im Schulgebäude in den Taschen aufzubewahren bzw. iPads/Tablets/Notebooks geschlossen zu halten.

 

Erlaubt:

  • Nutzung aller digitaler Endgeräte nur am Steinkreis in den Pausen
  • Nutzung im Unterricht orientiert sich am Konzept zur Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht (vgl. „GSG digital“)

Nicht erlaubt:

  • Nutzung auf den Fluren für alle Schüler:innen
  • Telefonieren und Schreiben von Nachrichten auf´den Fluren und außerhalb des Steinkreises
  • Nutzung digitaler Endgeräte in den Klassen- und Kursräumen außerhalb des Unterrichts in den Jg. 5-10

Maßnahme bei Verstößen

  • Digitale Endgeräte müssen an die aufsichtführende Lehrkraft abgegeben werden; Handys, Smartphone etc. werden dem Sekretariat übergeben und können am Ende des Schultages (Mo, Mi, Do 15:45 Uhr, Di&Frei 13:30 Uhr bei der Schullei-tung abgeholt werden
  • Ipads werden am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde bzw. Pause den SuS zu-rückgegeben, um schulisches Arbeiten im Schultag zu ermöglichen
  • Bei dreimaligem Verstoß werden die Eltern schriftlich informiert.

 

Digitales Arbeiten Jahrgang 8-10

Erlaubt:

  • Nutzung digitaler Endgeräte zur unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung während der Mittags-pausen für Jg. 8-10 unter Aufsicht in einem EVA-Raum. SuS des Jg. 10 dürfen zudem das Selbst-lernzentrum der Oberstufe nutzen.

 

Sonderregelungen für die Oberstufe

Erlaubt:

  • Nutzung digitaler Endgeräte zur unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung während der Mittags-pausen und Freiarbeitsstunden in den Klassen- und Kursräumen, im Selbstlernzentrum und ggf. im Innenhof West auch außerhalb des Unterrichts. Nach vollständiger Verteilung aller SuS-IPads können auch die Lernflure im Süd- und Westgebäude genutzt werden.

 

Weitere Bestimmungen

  • Bei der Nutzung sind rechtliche und schulische Vorgaben (u.a. Daten- und Persönlichkeitsschutz, GSG-Schul-Charta usw.) grundsätzlich einzuhalten. Insbe-sondere Bild- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Bei Fehlverhalten gilt im Allgemeinen SchulG § 53.
  • Um den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten außerhalb des Unterrichts kontinuierlich zu thematisieren, findet ein Mal pro Quartal eine KL-Stunde zu diesem Thema statt. Zudem wird sich ein Methodentag mit dem The-menfeld „Mediennutzung“ beschäftigen. Die Medienscouts leisten Unterstützung bei diesem Prozess und sind kontinuierliche Ansprechpartner:innen bei eventu-ellen Problemen.

2.1 Verhalten im Gebäude

  • Die Schüler:innen dürfen keine Kappen im Gebäude tragen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kön- nen insbesondere Baseballkappen abgenommen und bei SL 2 hinterlegt werden.
  • Fahren auf Rollern, Waveboards, mit Rollen bestückten Schuhen etc. ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind ggf. abzunehmen und bei SL abzugeben.
  • Der Gebrauch unterhaltungselektronischer Kleingeräte ist laut Konferenzbeschluss LK vom 9.11.2010 in Pausen und Freistunden gestattet.
  • Kopfhörer – auch schnurlose – sind im Gebäude nicht gestattet.
  • Spiele mit Bällen oder anderen Sportgeräten sind nicht gestattet, weil sie zur Gefährdung von Perso- nen und Einrichtung führen können. Geräte sind ggf. abzunehmen und bei SL zu hinterlegen.
  • Rennen ist im Gebäude nicht gestattet.
  • Um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, bleiben die Fenster während der Pausen nur auf Kippe geöffnet. Am Ende des Schultages werden die Fenster aus ökologischen Gründen geschlossen. Die Aufsichtspersonen kontrollieren dies.
  • Das Sekretariat darf nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten und bei Notfällen betreten werden.

 

2.2 Verhalten auf dem Schulhof

  • Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Der Parkplatz gehört zum Schulgelände.
  • Fahren auf dem überdachten Gelände zwischen Mensa und Eingang Ost einschließlich der Fläche bis zum Eisentor des Schulhofes ist nicht erlaubt.
  • Werfen von Schneebällen ist aufgrund der hohen Verletzungsgefahr insbesondere von unbeteiligten Dritten streng verboten.
  • Spiele mit Lederbällen auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Dafür stehen die Sport- und Bolzplätze zur Verfügung.
  • Abreißen von Ästen, Blättern, Pflanzen ist verboten.
  • Klettern auf Bäume ist verboten.
  • Die aufsichtführende Person ist befugt, situationsangemessene Regeln durchzusetzen und Anweisungen zu geben.

 

2.3 Angemessene Kleidung

  • Die Schüler:innen erkennen die Schule als öffentlichen Raum an und kleiden sich entsprechend; die Kleidung sollte zu Beginn des Tages sauber sein.
  • Schüler:innen sind aufgefordert, auf zu nachlässige Kleidung (z.B. Jogginghose) oder zu freizügige Kleidung zu verzichten. Diese Empfehlung wird ebenfalls von SL und KL in allen Gremien an Schüler:innen und Eltern kommuniziert.

 

2.4 Erkrankung, Verletzung von Schüler:innen

  • Schüler:innen, die im Unterricht leichte Erkrankungen (Kopfschmerzen, Übelkeit etc.) anzeigen, wer- den zunächst angemessen pädagogisch betreut (Frischluft durch einen Fensterplatz etc.) oder mit Begleitung eine/r Mitschüler:in zum Sanitätsdienst geschickt. Bei Nichtbesserung oder Verschlechte- rung des Zustandes siehe nächster Unterpunkt.
  • Bei Verletzungen oder erheblichen Erkrankungen ist das Sekretariat zu benachrichtigen. Das Sekre- tariat informiert je nach Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung den Schulsanitätsdienst und/oder Ersthelfer bzw. den Krankenwagen. Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten erfolgt eben- falls über das Sekretariat.
  • Schüler:innen insbesondere der Sek I sollten nur von jeweiligen KL oder AL entlassen werden. Wenn KL oder AL die Entlassung genehmigt, rufen die Schüler:innen vom Sekretariat oder AL-Büros ihre Eltern/Erziehungsberechtigten an, um von ihnen abgeholt zu werden. Ist kein KL oder AL erreichbar, warten die Schüler:innen im Krankenzimmer mit einer Aufsicht. Schüler:innen dürfen nur nach Ab- sprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten alleine nach Hause geschickt werden.

2.5 Essen und Trinken im Unterricht

  • Essen sollte nicht und Trinken möglichst nicht im Unterricht erfolgen. Trinken kann jedoch nach dem Sportunterricht und dazwischen liegender 5-min-Pause oder im Sommer erlaubt werden. Kaugummi ist generell und ausnahmslos verboten.
  • Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden mehrstündige Klassen- bzw. Klausurarbeitszeiten, in denen jede:r Kollege:in eine individuelle Regelung einführen darf. Störende Formen der Nahrungsaufnahme sind verboten, z.B. Chips.
  • Energy-Drinks sind im Schulgebäude nicht erlaubt.

 

2.6 Nutzung elektronischer Geräte in Klassenräumen

  • Die technischen Geräte in der Schule sind Eigentum der Stadt Dortmund und dürfen in Pausenzeiten und/oder bei Abwesenheit von Lehrkräften nicht genutzt werden. Für unterrichtsbezogene Aufgaben stehen die Geräte in der Bibliothek bzw. im Selbstlernzentrum zur Verfügung.
  • Der Gebrauch der elektronischen Geräte für Privatzwecke ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Bei Missachtung der genannten Regeln 2.6 dürfen die Lehrkräfte die Nutzung aller Geräte verbieten bzw. kurzfristig einschränken.
  • Lehrkräfte dürfen Ausnahmeregelungen treffen, um Schüler:innen das individuelle Arbeiten zu gestat- ten.

 

2.7 Feueralarm

Die Verhaltensanweisungen für den Brandfall sowie Rettungswege und Sammelplätze der Klassen und Kurse sind in den Hinweisen an den Türen der Kurs-Klassenräume ausgewiesen. Weitere Maßnahmen sind dem „Notfallordner für die Schulen in NRW“ zu entnehmen.

 

2.8 Amoklauf

Die Schulleitung gibt über die Lautsprecheranlage ein verschlüsseltes Signal aus, das nur den Lehrkräf- ten verständlich ist. Die Schüler:innen haben sich auf Anweisung der Lehrkräfte unter die Fenster auf den Boden zu legen, so dass sie so wenig wie möglich von außerhalb des Klassenraumes zu sehen sind. Alle Handys müssen ausgeschaltet werden. Weitere Maßnahmen sind dem „Notfallordner für die Schulen in NRW“ zu entnehmen.

3.1 Sozialverhalten / Zusammenleben

  • Wir wenden keine Gewalt an, schlagen niemanden, auch nicht zum Spaß und verletzen uns auf keinerlei Weise.
  • Wir beschimpfen und beleidigen uns nicht und wir verletzen uns nicht mit Worten.
  • Wir lachen niemanden aus und machen niemanden lächerlich.
  • Wir schließen niemanden aus und ärgern oder bedrohen niemanden.
  • Wir nehmen niemandes Sachen weg oder benutzen sie ohne Erlaubnis.
  • Wir sind nett und freundlich zu Lehrkräften, MitSchüler:innen und allen anderen Menschen an der Schule.
  • Wir nehmen Rücksicht auf andere und setzen unsere Interessen nicht um jeden Preis durch.
  • Wir streiten nicht und helfen einander, wir schreien nicht und verhalten uns leise.

 

3.2 Arbeitsverhateln im Unterricht

  • Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Wir legen unser Material vor der Stunde auf den Tisch.
  • Wir konzentrieren uns auf den Unterricht, denken und arbeiten mit, sind aufmerksam und beschäfti- gen uns nicht mit anderen Dingen.
  • Wir melden uns, wenn wir etwas sagen wollen und rufen nicht in die Klasse.
  • Wir stören einander nicht im Unterricht und arbeiten leise.
  • Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
  • Wir arbeiten ordentlich, passen gut auf, beachten das Ruhezeichen, kauen keinen Kaugummi.
  • Wir essen nicht im Unterricht, sondern nur in den Pausen. In den Unterrichtsstunden ist das Trinken von Wasser bzw. ungesüßten Getränken eingeschränkt gestattet, wenn es die jeweilige Lehrkraft ausdrücklich erlaubt. In den Fachräumen gilt ein generelles Speise- und Trinkverbot.

 

 

3.3 Regeln für die Gruppenarbeit

  • Wir teilen uns die Aufgaben und arbeiten zusammen, keiner wird ausgeschlossen und jeder arbeitet mit.
  • Wir halten zusammen und helfen uns gegenseitig.
  • Wir halten die vorgegebene Zeit ein und trödeln nicht.
  • Wir hören uns gegenseitig zu und lassen uns ausreden.
  • Wir konzentrieren uns auf die Aufgabe, lassen uns nicht ablenken und arbeiten am Thema.
  • Wir akzeptieren und respektieren andere und ihre Meinung.
  • Wir sprechen leise („30-cm-Sprache“) und halten Blickkontakt, damit wir uns besser verstehen und aufeinander eingehen können.

 

3.4 Ordnung im Klassenraum

  • Wir halten unseren Klassenraum sauber und bringen unseren Müll getrennt in die Mülleimer.
  • Wir schreiben nichts auf die Tische und Stühle und beschmutzen Tische, Stühle und andere Einrich- tungsgegenstände nicht.
  • Wir beschädigen nichts und machen nichts kaputt.
  • Wir halten unsere Dienste ein und erinnern uns gegenseitig an unsere Dienste.
  • Nach dem Unterricht stellen wir die Stühle hoch, schalten das Licht aus und schließen die Klasse ab.
  • Wir toben und rennen nicht im Klassenraum.
  • In der 10:30 Pause verlassen wir den Unterrichtsraum umgehend und begeben uns direkt auf den Schulhof bzw. in die Mensa, die Bibliothek/das Selbstlernzentrum.
  • Elektronische Geräte, die der Schule gehören, dürfen nur unter Aufsicht von Lehrpersonen genutzt werden (Beamer, PC, ELMO etc.) Eigene Geräte von Schüler:innen, z. B. IPad, PC dürfen unter Ein- haltung der Handyordnung für den schulischen Gebrauch genutzt werden.

4.1 Fünf- und Zehn-Minuten-Pausen

  • Die 5-min Pause dient vorrangig ggf. einer Toiletten-Pause und zum Raumwechsel.
  • Die 10-min-Pause ist vorrangig eine Frühstückpause.

 

4.2 Hofpause 10.30 – 10.50 Uhr

  • Die Klassen werden geräumt und abgeschlossen, die Schüler:innen haben bis auf Regenpausen das Gebäude auf kurzem Wege zu verlassen. Das Signal für die Regenpause wird von den Hausmeister:innen gegeben.
  • Am Dienstag und Freitag ist der Zugang zur Bibliothek unmittelbar nach Beginn der 10:30 Uhr Pause bis max. 10:35 Uhr erlaubt. Schüler:innen können die Bibliothek bis spätestens 10:35 Uhr verlassen. Danach müssen sie in der Bibliothek verbleiben; die Bibliothek wird geschlossen.
  • Die Klassenräume werden spätestens um 10:35 Uhr abgeschlossen: danach werden keine Schüler:innen mehr in die Klassen gelassen.
  • Das Spielen mit weichen Bällen ist auf dem Schulhof erlaubt.

 

4.3 Mittagspause 12.30 – 13.10 Uhr

  • Die Schüler:innen dürfen im Gebäude und in ihren Klassen bleiben, um die Betreuungsangebote wahrzunehmen. Die Klassenräume sind jedoch Ruhezonen; der Aufenthalt in den Klassen dient der ruhigen Beschäftigung: Karten spielen, lesen, unterhalten etc. toben, schreien, andere stören ist in den Klassen nicht erlaubt.
  • Die Nutzung der schuleigenen, elektronischen Geräte des Klassenraums (Beamer, Elmo und PC) ist untersagt.
  • Lehrkräfte können bei anhaltender Unruhe (nach entsprechender Ermahnung) die Schüler:innen für die Dauer der Pause oder – in Absprache mit den KL ggf. länger – aus der Klasse verweisen.
  • Schüler:innen der Sek I und Sek II (unter 18) dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nur mit Genehmigung verlassen, um die Pause Zuhause zu verbringen. Für eine solche Genehmigung muss bei der Schulleitung bzw. Abteilungsleitung ein Antrag gestellt werden, um das Schulgelände für ein häusliches Mittagessen zu verlassen. Nach Genehmigung des Antrags erhalten die Schüler:innen einen Ausweis, der zum Verlassen des Schulgeländes berechtigt.
  • Bei Platzmangel haben Schüler:innen, die in der Mensa essen möchten, Vorrang.

Kontakt

Dr. Christina Neder
Schulleiterin
nede@gsg-do.de
0231-5012850