Klassenpflegschaft
Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern von den Klassenlehrerinnen und –lehrern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier gibt es wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernmittel, Klassenfahrten, Ausflüge, Schulfeste und alles weitere, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft im Schuljahr wählen die Eltern eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften einer jeden Klasse und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Schulpflegschaft berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die sechs Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Bei den Sitzungen der Schulpflegschaft werden Themen wie Anschaffung neuer Schulbücher, pädagogische Konzepte, Schulveranstaltungen, Schulentwicklungsplanung sowie aktuelle Probleme besprochen. Die Schulpflegschaft versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schulleitung.